Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Mit dieser geänderten Rechtsprechung wird nicht nur der Verkauf einer geerbten Immobilie vereinfacht. Auch der Weg zu einer gütlichen Einigung, was mit dem gemeinsamen Erbe geschehen soll, wird nicht mehr ganz so steinig sein.

Oft erschweren Uneinigkeiten und im schlimmsten Fall Streitereien die Auflösung einer Erbengemeinschaft. Mit dem neuen Gesetz von Deutschlands höchstem Finanzgericht wird zumindest dem geholfen, der die Immobilie verkaufen will.

Wie kam es zur geänderten Rechtsprechung?

Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit deren Kindern Immobilien einer Frau geerbt hatte. Die Erbengemeinschaft der drei Personen wurde mit dem Ergebnis aufgelöst, dass der Mann den gesamten Besitz übernahm und letztendlich veräußerte. Da er einen Teil des Besitzes von den Kindern abgekauft hatte, verlangte das Finanzamt für diese Anteile wie üblich in solchen Fällen Einkommenssteuer. Denn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) galt dies als privates Veräußerungsgeschäft.

Kein klassischer Immobilienkauf, keine klassischen Steuern

In seinem Urteil vom 26. September 2023 entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich bei der Übernahme der Anteile der Kinder nicht um einen klassischen Immobilienkauf handelt und die Einkommenssteuer daher entfällt. Hintergrund der geänderten Rechtsprechung: Voraussetzung für die bisherige Besteuerung war, dass das verkaufte Vermögen, in diesem Fall das von Immobilien, vorher auch angeschafft wurde. Im Fokus auf den Kauf von Erbteilen einer Erbengemeinschaft sei das nicht so.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, was damit geschehen soll? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kennen uns mit dem Thema Immobilienerbe aus und beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © nmann77/AdobeStock

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Die Anschlussfinanzierung im Auge behalten

Im Moment sind die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung zwar günstig. Wie sich das in den kommenden Jahren auch durch die Corona-Krise entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Im Falle eines Zinsanstieges kann sich eine Anschlussfinanzierung oft […]

Weiterlesen

Neubau vom Bauträger: Worauf Käufer beim Vertrag achten sollten

Der Kauf einer neuen Wohnung oder eines Hauses vom Bauträger wirkt auf viele Interessenten besonders attraktiv. Das Objekt wird geplant, errichtet und schlüsselfertig übergeben, ohne dass Käufer selbst einzelne Gewerke koordinieren müssen. Gleichzeitig entsteht die Immobilie oft erst noch, wenn der Vertrag unterschrieben wird. Genau darin liegt die besondere Herausforderung: Wer vom Plan kauft, trifft…

Weiterlesen

Schlechte Energiebilanz – Worauf Immobilienbesitzer achten sollten

Immobilien mit schlechter Energieeffizienz und/oder veralteten Heizungen finden immer schwerer einen Käufer. Und wenn, müssen Verkäufer mit Preisabschlägen rechnen.  Doch was können Eigentümer tun, um dies zu verhindern?   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de