Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten

Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete oder zum Kauf lebt, weiß, dass nicht immer alles reibungslos zwischen den Hausbewohnern verläuft. Wer in einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gilt die Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen auch beim Verkauf der Wohnung.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.

Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?

Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch steht. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Wohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.

Einflussnahme auf den Verkauf

Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf nicht. Viel mehr gibt es drei Wege wie der Verkauf bei einer Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Wohnung an den neuen potenziellen Käufer veräußert wird.

Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?

Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:

  • der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
  • die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
  • Charakter der Wohnanlage wird gestört

Allgemein darf eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder der Wohnungsnutzung begründet sein.

Informieren und Konflikte vermeiden

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Verkäufer immer vorher abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch steht, und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft geregelt ist. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann die Angelegenheit über den juristischen Weg geklärt werden. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich für Eigentümer sich an einen Immobilienmakler zu wenden.

Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen und benötigen Unterstützung? Dann melden Sie sich! Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 Foto: © photography33/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Scheidungsimmobilie: Das Grundbuch verstehen

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist. Immer wieder…

Weiterlesen

Marketing aus der Vogelperspektive

Besonders große Anwesen, Neubauprojekte oder Gewerbeimmobilien lassen sich durch ihre umfangreiche Größe am besten in der Vogelperspektive erfassen. Für die Vermarktung können daher Drohnenaufnahmen gut eingesetzt werden. Christian Grundner, CEO der „Drone Brothers“ erläutert im […]

Weiterlesen

Immobilienbesichtigung – darauf sollten Sie vorher achten

Es hat geklappt: nach langer Suche nach einem neuen Zuhause hat ein Makler Sie eingeladen, um die Immobilie zu besichtigen. Schon sieht man sich als frisch gebackener Eigentümer in neu eingerichteten Räumen auf dem Sofa sitzen. Bevor allerdings der Stift für die Unterschrift unter dem Kaufvertrag gezückt werden kann, ist es noch ein weiter Weg.…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de