Bonitätsprüfung: Kann sich der Interessent Ihre Immobilie leisten?

Sie haben einen sympathischen Käufer für Ihre Immobilie gefunden und beim Notartermin alles unter Dach und Fach gebracht? Doch plötzlich platzt die Finanzierung. Kein Geld vom Käufer. Der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden. Und die anderen früheren Interessenten haben auch kein Interesse mehr an Ihrer Immobilie. Jetzt muss der Vermarktungsprozess nochmal von vorne beginnen. Eine Bonitätsprüfung hätte diese Situation vermeiden können.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und eine erneute Vermarktung einer Immobilie können mit finanziellen Einbußen einhergehen. Entdecken Immobiliensuchende eine Immobilie erneut, die eigentlich schon verkauft sein sollte, werden sie skeptisch und fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Das kann sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Profimakler führen deswegen Bonitätsprüfungen durch.

Risiko einschätzen

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen Immobilienverkäufer wissen, ob sich der Interessent den Kaufpreis sowie die Nebenkosten leisten kann. Denn die Nebenkosten sind gesamtschuldnerische Kosten. Das heißt, Käufer und Verkäufer müssen dafür aufkommen. Zahlt der Käufer beispielsweise die Grunderwerbsteuer nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer zur Kasse bitten. Dieser müsste dann die Grunderwerbsteuer vom Käufer fordern. Ebenso verhält es sich mit den Notarkosten.

Bonität prüfen – Auskunftei

Um die Bonität eines Käufers zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ist die Einholung von Informationen bei einer Auskunftei wie beispielsweise der Schufa. Diese geben in der Regel nur Auskünfte bei einer Mitgliedschaft – allerdings sind die Beiträge hierfür oft hoch. Außerdem wird bei einer Auskunftserteilung gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Bonität prüfen – Selbstauskunft

Eine andere Möglichkeit ist die Selbstauskunft des Käufers. So können Verkäufer mit dem Kaufinteressenten vereinbaren, dass der Interessent eine Selbstauskunft bei beispielsweise der Schufa anfordert und dem Verkäufer zukommen lässt. Verkäufer sollten dabei darauf achten, dass die Auskunft aktuell ist. Diese sollte die persönlichen Daten des Interessenten enthalten, Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen sowie positive und negative Zahlungserfahrungen.

Bonität prüfen – Finanzierungszusage der Bank

Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts des Kaufinteressenten. Verkäufer sollten darauf achten, dass die Finanzierung gesichert ist, wenn der Kredit ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt ist und die Auszahlung des Kredits nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, die die termingerechte Zahlung verhindern könnten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © vectorlab/Depositphotos.com

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