Wie lange muss ich warten vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Mit dem erfolgreichen Notartermin ist der Kauf einer Immobilie beurkundet. Trotzdem müssen sich Käufer und Verkäufer noch etwas gedulden, bis die Kaufpreiszahlung eingegangen ist und schließlich der Schlüssel übergeben werden kann.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Viele Verkäufer fragen sich, wann das Geld für die verkaufte Immobilie auf ihrem Konto eingeht. Oft vergeht noch etwas Zeit, bis das einritt. Warum eigentlich?

Eine wichtige Voraussetzung für die Geldzahlung der gekauften Immobilie ist die sogenannte Kaufpreisfälligkeit. Wann diese anfällt, bestimmt der Notar, nachdem verschiedene Ereignisse eingetreten sind.

Notwendige Schritte, bevor es zur Zahlung kommt

Zunächst muss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Wann das geschieht, lässt sich nicht sicher vorherbestimmen, weil der Vollzug dieses Verwaltungsakts abhängt von den Kapazitäten und der Geschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts. In Städten kann dieser Vorgang mehrere Wochen dauern.

Ein weiterer notwendiger Verwaltungsakt ist das Löschen einer eventuell noch bestehenden Grundschuld. In der Regel ist auch dann noch eine Grundschuld eingetragen, wenn die verkaufte Immobilie vom Vorbesitzer bereits vollständig abgezahlt wurde.

In einigen Städten und Gemeinden kann darüber hinaus auch ein Vorkaufsrecht bestehen. Das bedeutet, es muss gewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte oder darauf verzichtet.

Bei Eigentumswohnungen kann die Zustimmung des Verwalters notwendig werden. Auch hier kann eine Wartezeit entstehen, wenn die Hausverwaltung überlastet ist oder Personalengpässe zu verkraften hat.

Sind die genannten Voraussetzungen alle erfüllt und hat sich der Notar davon überzeugt, wird im nächsten Schritt die Kaufpreiszahlung fällig. Üblicherweise soll diese innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob auf ein Notaranderkonto überwiesen wird oder direkt auf das Konto des Verkäufers.

Kann der Zeitraum zwischen Notarttermin und Kaufpreiszahlung verkürzt werden?

Gute Vorbereitung ist alles. Profimakler sorgen bereits in der Vermarktungsphase dafür, dass alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den so genannten Eigentumsübergang möglichst klein zu halten und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Lassen Sie sich von uns als lokalen Qualitätsmakler beraten. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin mit uns. Wir sind gerne für Sie da.

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ginasanders /despositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Drohnenvideos: Ihr Mehrwert bei der Immobilienvermarktung

Was 360-Grad-Besichtigungen für Innenräume sind, das sind Drohnenvideos für außen. Sie erlauben es Interessenten, einen umfassenden Eindruck von der Immobilie und vom umliegenden Gelände zu gewinnen, ohne ihr Wohnzimmer zu verlassen. Gerade in Pandemiezeiten ist […]

Weiterlesen

Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 3)

Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf. Mythos 1: Makler und die Nachforschungspflicht Makler haben keine vertieften Nachforschungspflichten beim Eigentümer (Infos zur…

Weiterlesen

Streit ums Immobilienerbe – das muss nicht sein

Katharina H. und ihren Geschwistern fiel es schwer, sich zu einigen, was aus der gemeinsamen Erbimmobilie werden sollte. Georg wollte die Immobilie verkaufen. Jana gerne einziehen. Streit war vorprogrammiert. Im Interview berichtet Katharina, wie ihr Problem gelöst werden konnte. Frau H., was war das größte Problem bei Ihrer Erbimmobilie? Meinen Geschwistern und mir viel es…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de