Was bringt mir die Umzugspauschale?

Jeder Umzug ist nicht nur emotional und körperlich anstrengend, sondern kostet meistens auch sehr viel Geld. Nur wenige wissen, dass man seine Umzugskosten auch von der Steuer absetzen kann.

Bei Umzügen unterscheidet man grundsätzlich zwischen beruflich bedingten und privaten Umzügen. Die Umzugskostenpauschale gibt Ihnen die Möglichkeit die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug pauschal abzusetzen. Dabei stehen Ihnen zwei Optionen offen. Entweder können Sie Ihre Kosten mit Rechnungen oder anderen Nachweisen belegen, oder Sie nutzen die Umzugskostenpauschale ohne weitere Nachweise.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Beruflich bedingt ist ein Umzug immer dann, wenn Sie versetzt werden, Ihre Arbeitsstelle wechseln, eine Wohnung für Ihre erste Arbeitsstelle beziehen, oder den Weg zum Arbeitsplatz verkürzen. In diesem Fall muss sich der Weg um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückfahrt verkürzen oder die Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes erleichtern. Auch der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, fallen in die Voraussetzung für eine Umzugspauschale.

Nutzen können die Umzugspauschale sowohl Singles als auch verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Leben Kinder oder Verwandte mit Ledigen in einer häuslichen Gemeinschaft und erhalten diese Unterhalt, kann die Umzugskostenpauschale pro Person erhöht werden.

Umzugspauschale auch bei Umzügen ins Ausland

Das besondere an der Umzugspauschale: Sie können nicht nur Umzüge innerhalb Deutschlands geltend machen, sondern auch innerhalb der EU. Erfolgt ein Umzug außerhalb der EU, erhöht sich die Pauschale sogar um einen Prozentpunkt. Ähnlich verhält es sich mit Rückzügen aus dem Ausland in das Inland.

Allerdings ist die Umzugspauschale dann deutlich niedriger als bei Umzügen ins Ausland und beträgt nur 80 Prozent der Pauschale für Umzüge ins Ausland. Selbst wenn Sie Auswanderer waren und nun aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland kommen, können Sie ebenfalls eine Umzugspauschale nutzen. Wichtig ist, dass Sie eine Zusage für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.

Sie planen einen beruflichen Umzug und möchten wissen, was Sie mit Ihrer Immobilie machen können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Umzug_(Wohnsitzwechsel)

https://de.statista.com/infografik/14257/umfrage-berufsbedingter-umzug/

https://de.wikipedia.org/wiki/Umzugsunternehmen

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Video: Immobilienverkauf aus der Ferne

Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie berufstätig sind, ist es vermutlich schwierig, für den gesamten Verkaufsprozess vor Ort zu sein. Dieser kann zwischen drei und sechs Monaten liegen. Ohne die passende Unterstützung vor Ort geht es in der Regel kaum. Peter H. erbte die mehrere hundert Kilometer…

Weiterlesen

Immobilie geerbt: Ist die Eigennutzung zu teuer?

Viele Menschen freuen sich über eine geerbte Immobilie, weil Sie so endlich an das langersehnte Eigenheim kommen. Doch oftmals ist die Eigennutzung teuer. Damit Sie sich beim Einzug in die Erbimmobilie nicht verschulden, sollten Sie […]

Weiterlesen

Auch 2020 der verlässliche Partner an Ihrer Seite

2019 ist es uns wieder gelungen zahlreiche Immobilienverkäufer und -käufer zufrieden zu stellen. Gerne setzen wir unsere Arbeit auch im nächsten Jahr für Sie fort. Wir nutzen unsere Erfahrung und unsere Fachkenntnis, um Sie beim […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de