Vorsicht vor Energieausweisen zu Niedrigpreisen

Verbrauchsausweise, die Online als Schnäppchen vermarktet werden, gilt es mit großer Vorsicht zu genießen. Im Rahmen eines stichprobeartigen Testeinkaufs, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 29 vermeidlicher Sparversionen des Energieausweises erworben und ausgewertet: Ganze 12 waren bereits formell mangelhaft, weitere 18 wiesen fachliche Fehler in der Berechnung der Werte auf. Von Maria Pavlidou

Bei der Erstellung eines Energieausweises gilt es individuelle bauliche Faktoren zu beachten, die Rücksprache dem Immobilieneigentümer erfordern. Ein seriöser Auftragnehmer würde stets das Gespräch vor der Ausstellung eines Energieausweises suchen.

Vorsicht ist geboten: Das Internet vernetzt Sie mit einer Vielzahl vermeintlich günstiger Anbieter, jedoch im selben Zug auch ungefiltert mit zahlreichen Mogelpackungen, die zu Dumpingpreisen beworben werden.
Entspricht der erstellte Energie-Pass letztendlich jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), so ist er ungültig. Dies kann verehrende Folgen für den Eigentümer haben und mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Auf der Seite der Deutsche Energie Agentur (dena) können Sie sich vor der Erteilung eines Auftrages übersichtlich zu den Richtlinien Informieren. Im Downloadbereich stehen Checklisten zum Ausdrucken und interaktive Dokumente zum Ausfüllen für Sie bereit:

dena-expertenservice.de/arbeitshilfen/checklisten-planen-und-bauen

Generell gilt es folgende Kriterien des Ihnen unterbreiteten Angebots zu beurteilen:

Sanierungstipps

Die Aufführung individueller Modernisierungsempfehlungen ist für den Energieausweis unerlässlich – sowohl, wenn er auf ermittelten Verbrauchswerten, als auch auf den rechnerischen Energiebedarf zurückzuführen ist.
Die vorhandene Heiztechnik, wie auch die Qualität von Wänden und Fenstern müssen vom Aussteller hierzu begutachtet werden. Fehlen konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung, ist der Energieausweis nicht gültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Modernisierungsempfehlungen wäre widerrechtlich.

Übermittlung der Gebäudedaten

Zulässig ist, dass Sie als Eigentümer die Gebäudemaße und den Energieverbrauch ermitteln und an den Energieausweis-Aussteller übergeben. Auch in diesem Fall ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet, die Plausibilität Ihrer Angaben zu prüfen.

Daten, die von Ihnen über ein Internetformular zur Verfügung gestellt werden, implizieren die Gefahr der Fehlerhaftigkeit durch Übertragungsfehler und können eine fundierte Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleisten. Daher sollte der Aussteller den Eigentümer bei Rückfragen kontaktieren können, um sich von der Richtigkeit der Gebäudedaten überzeugen zu können.

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Was Sie jetzt zur Grundsteuerreform wissen müssen

Bis Ende 2019 muss der Gesetzesgeber eine neue Regelung zur Berechnung der Grundsteuer festlegen. Dafür müssen sich Bundestag und Bundesrat auf ein neues Modell einigen. Nachdem es monatelang Uneinigkeiten innerhalb der Großen Koalition gab, hat […]

Weiterlesen

Checkliste für den Immobilienkauf

Vor dem Kauf einer Immobilie muss einiges beachtet werden, damit das zukünftige Zuhause nicht zur Kostenfalle wird. Was dabei wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengestellt. 1. Tragen Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche zusammen Machen Sie sich zunächst klar, was Sie unbedingt haben wollen und was…

Weiterlesen

Weg von Gas und Öl – welche Alternativen gibt es?

Von den steigenden Heizkosten sind viele Verbraucher betroffen. Besonders Eigentümer von Immobilien. Wer jetzt noch mit Gas- oder Öl heizt kann auf Alternativen umsteigen. Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer? Neben Gas und Öl können auch Holz oder Strom wesentliche Energieträger sein. Eigentümer, die umstellen, sparen auf lange Sicht Heizkosten und erhöhen wegen des verringerten Ausstoßes an…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de