Video: Was es beim Energieausweis zu beachten gibt

Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wird gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollte hier einiges beachtet werden.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen


Je nach Immobilie – Bestand oder Neubau – wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Liegen bei einer Immobilie, zum Beispiel einem Neubau, keine Verbrauchswerte vor, wird ein Bedarfsausweis erstellt. Wo Verbrauchswerte vorliegen, kommt der Verbrauchsausweis zum Einsatz.

Dabei richten sich die realen Verbrauchswerte einer Immobilie in der Regel immer nach den individuellen Vorlieben der Bewohner. Duschen diese gerne länger und fühlen sich nur bei 24 Grad Celsius wohl, führt das natürlich auch zu einer schlechteren Energiebilanz als bei jenen, die es lieber frisch mögen. Im Verbrauchsausweis dagegen wird die tatsächliche Energieeffizienz dargestellt.

Was Sie noch beim Energieausweis beachten müssen, erfahren Sie in unserem kurzen Video.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Steigende Immobilienpreise in Europa: Deutschland nur im Mittelfeld

Jährlich steigen die Immobilienpreise in Deutschland. Besonders in Metropolen wie München oder Berlin fallen die Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr besonders hoch aus. Doch im Europa-Vergleich verhält sich das Preiswachstum in Deutschland noch moderat. In […]

Weiterlesen

Das Freibad in den eigenen Garten holen

Ganz Deutschland ächzt und stöhnt unter den Temperaturen des heißen Sommers 2018. Bei über 30 Grad Celsius im Schatten mag man kaum einen Schritt tun. Ein Sprung ins kühle Nass hingegen klingt verlockend. Doch das […]

Weiterlesen

DSGVO beim Immobilienverkauf

„So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“ So lautet der Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was heißt das eigentlich für den Verkauf von Immobilien? Wird eine Immobilie verkauft, werden auch Daten ausgetauscht – von […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de