Vermietete Immobilie verkaufen: darauf müssen Sie achten

Immobilien gelten nach wie vor als sichere Kapitalanlagen. Vermietete Immobilien sind für Anleger besonders interessant, da sie vom ersten Tag an Mieteinnahmen generieren und man sich nicht um die Vermarktung kümmern muss. Allerdings wirkt sich das Mietverhältnis auf den Verkaufspreis aus und die Nachfrage ist geringer als bei nicht vermieteten Immobilien. Beim Verkauf sollten Eigentümer also auf einiges achten.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

  1. Kauf bricht nicht Miete

Eigentümer können ihren Mietern nicht einfach kündigen, um die Immobilie leerstehend zu verkaufen. Der Käufer der Immobilie muss das bestehende Mietverhältnis zu den gleichen Konditionen wie bisher übernehmen. Denn das Mietverhältnis ist geschützt. Allerdings kann der Käufer nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden, wenn er selbst oder ein enger Familienangehöriger die Immobilie beziehen möchte. Vermieter können Mietern einen Mietaufhebungsvertrag vorschlagen. In der Regel nehmen Mieter diesen nur an, wenn sie dafür eine Abfindung und vielleicht zusätzlich eine Aussicht auf eine neue Wohnung erhalten. Hierfür ist es ratsam, einen lokalen Qualitätsmakler zu beauftragen, der eine passende Immobilie sucht und die Verhandlung mit dem Mieter übernimmt.

  1. Mieter frühzeitig informieren – Vorkaufsrecht des Mieters berücksichtigen

Um Streit zu vermeiden, der sich nachteilig auf den Verkauf auswirken kann, sollten Eigentümer den Mieter frühzeitig über den Verkauf informieren. Schließlich müssen auch Besichtigungstermine mit ihm vereinbart werden. Zwar haben Eigentümer ein Besichtigungsrecht, die Besuche müssen jedoch mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Es ist auf jeden Fall ratsam, dem Mieter etwas mehr Zeit einzuräumen, um die Immobilie in einem guten Zustand zu präsentieren.

Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft werden soll. Eigentümer sind spätestens dann, wenn ein Kaufvertrag aufgesetzt wird, verpflichtet, ihrem Mieter den Vertragsinhalt mitzuteilen. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Er kann die Immobilie dann, zu den gleichen Konditionen wie im Kaufvertrag vereinbart, kaufen.

  1. Zielgruppe und Vermarktung

Es gibt Immobiliensuchende, die hoffen, nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden zu können, um selbst in die Immobilie einzuziehen. In der Regel sind vermietete Immobilie jedoch für Kapitalanleger interessant. Diese wollen die Immobilie nicht bewohnen, sondern Rendite erzielen. Zwar setzen einige Anleger auf leerstehende Immobilien, weil sie hier Modernisierungen durchführen und bei Neuvermietung eine höhere Miete ansetzen können. Andere Anleger sehen dagegen bei vermieteten Immobilien den Vorteil, dass die Mietersuche entfällt und sie sofort Mieteinahmen haben.

Diese Voraussetzungen stellen andere Anforderungen an die Vermarktung. Das Exposé ist deutlich wichtiger. Denn Anleger erwarten darin eine Kalkulation der Rendite. Zu deren Berechnung kommt es unter anderem auf die Höhe der Mieteinnahmen im Vergleich zum Kaufpreis an, auf anstehende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Höhe der Miete im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel. Experten empfehlen deshalb Verkäufern von vermieteten Immobilien, sich von lokalen Immobilienprofis beraten zu lassen. Diese besitzen auch die nötige Erfahrung, um das Verkaufsgespräch sicher führen zu können.

Sie suchen Unterstützung beim rechtssicheren Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Checkliste: Immobilienfinanzierung

Trotz Inflation und gestiegener Zinsen ist der Immobilienkauf nach wie vor möglich. Allerdings müssen sich Immobiliensuchende auf die neue Lage am Immobilienmarkt einstellen. Besonders wichtig ist jetzt die Frage der Finanzierung. Wer hier gut vorbereitet ist, hat höhere Chancen eine passende Immobilie zu finden. Mit unserer Checkliste haben Sie immer im Blick, woran Sie denken…

Weiterlesen

Was muss ich beim Kauf einer Bestandsimmobilie beachten?

Wer sich sein Haus nicht selbst bauen möchte, der kauft sich eine Bestandsimmobilie. Doch wer hier nicht aufpasst, kann sich in Überkosten stürzen, die vorher nicht eingeplant waren. Worauf sollten Kaufinteressenten bei der Wahl achten? Die Gründe für Mehrkosten nach dem Kauf sind vielfältig und reichen von versteckten Baumängeln bis hin zu veralteten Heizsystemen oder…

Weiterlesen

Warum Sie Mängel offen kommunizieren sollten

Niemand kauft gerne die Katze im Sack. Bei hohen Investitionssummen gilt dieses Sprichwort noch einmal mehr. Wer eine Immobilie verkauft, fährt deshalb am besten, wenn er von Anfang an ehrlich ist und Mängel nicht verschweigt. […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de