So geht altersgerechtes Wohnen: Teil 3 – Betreutes Wohnen

Die Vorstellung in ein Altenheim zu ziehen und dort – zugespitzt gesagt – auf den Tod zu warten, schreckt viele Senioren davon ab, sich näher mit dem Thema Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Dabei heißt Betreutes Wohnen nicht immer Altenheim und nicht jedes Altenheim bedeutet die Aufgabe aller Freiheiten. In einer guten Einrichtung für Betreutes Wohnen können Sie weiterhin selbstständig leben und sich gleichzeitig auf die Unterstützung von geschultem Pflegepersonal verlassen.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher fallen hierunter viele Konzepte. Bei der Auswahl der richtigen Unterbringung sollten Sie deshalb unbedingt die Seriosität und die gebotenen Leistungen genauestens prüfen. Schließlich sind die meisten Angebote nicht unbedingt günstig und auf einen weiteren Umzug haben Sie sicherlich auch keine Lust.

Unter dem „Betreuten Wohnen“ im engeren Sinne versteht sich eine eigene Wohnung auf dem Gelände oder im Gebäude eines Pflegeheims oder in einer speziell auf betreutes Wohnen ausgerichteten Wohnanlage, sodass sämtliche Betreuungsleistungen jederzeit verfügbar sind und auf den individuellen Pflegebedarf angepasst werden können. Ebenfalls als „Betreutes Wohnen“ bezeichnet wird häufig auch das sogenannte „Service Wohnen“. Hier leben Sie in einer Seniorenwohnung oder in Ihrem barrierefrei umgebauten Eigenheim und beziehen zusätzliche Serviceleistungen wie den Menüservice, eine Haushaltshilfe und regelmäßige Besuche einer Pflegekraft.

Kosten und Leistungen

Die Kosten des Betreuten Wohnens hängen zum einen davon ab, ob Sie Ihre Wohnung in der Anlage kaufen oder Mieten und zum anderen davon, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Kosten für Wohnungen in Anlagen für Betreutes Wohnen liegen meist etwas über dem Immobilienpreisspiegel einer Region. Die Kosten für die Betreuung müssen zusätzlich gezahlt werden. In der Regel werden für Wohnung und Betreuung separate Verträge abgeschlossen. Wenn Sie Ihre Wohnung mieten, sollten Sie dabei auf ein lebenslanges Wohnrecht achten. Beim Vertrag über die Betreuung ist es wichtig, dass alle gegebenen Leistungen genau aufgelistet werden und die Option diese Leistungen auf einen veränderten Pflegebedarf anzupassen besteht. Wenn bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeleistungen.

Das Betreute Wohnen ist also vor allem für Senioren interessant, die in Ihrer Eigenständigkeit bereits eingeschränkt sind oder durch den Verlauf einer Krankheit mit weiteren Einschränkungen zu rechnen haben. Wenn Sie bisher noch fit sind und keine Anzeichen für eine zukünftige Pflegebedürftigkeit bestehen, empfiehlt es sich eher in eine Seniorenwohnung zu ziehen, in der Sie in einem akuten Fall ebenfalls Pflegeleistungen beantragen können.

Foto: KatarzynaBialasiewicz

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Video: Was es beim Energieausweis zu beachten gibt

Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wird gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollte hier einiges beachtet werden. Je nach Immobilie – Bestand oder Neubau – wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Liegen…

Weiterlesen

IFA-Trends: Das sind die smartesten Haushaltshelfer

Smarte Technologien sollen uns das alltägliche Leben erleichtern. Auf der Funkausstellung in Berlin waren deshalb Stände zum Thema „Smartes Wohnen“ auch der Publikumsmagnet.  Wo immer smarte, innovative Produkte vorgestellt wurden, bildeten sich Menschentrauben. Wir stellen […]

Weiterlesen

Wenn die Zeit knapp ist: Die Checkliste für den Notverkauf

Plötzliche Arbeitslosigkeit oder Scheidung – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss, damit sie nicht zu einer finanziellen Belastung wird. Wird in solchen Notfällen nicht kurzfristig eine Lösung gefunden, kann eine […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de