Privatinsolvenz – was passiert mit meiner Immobilie?

Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, um aus einer finanziellen Schieflage herauszukommen. Wer jedoch eine Immobilie besitzt, steht oft vor der Frage, was mit dem Eigenheim oder der vermieteten Immobilie während der Privatinsolvenz passiert.

 

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Was bedeutet Privatinsolvenz für Immobilieneigentümer?

Privatinsolvenz ist ein Verfahren, bei dem überschuldete Privatpersonen die Möglichkeit haben, ihre Schulden über einen festgelegten Zeitraum abzutragen oder teilweise erlassen zu bekommen. In der Regel kann ein Schuldner in der Privatinsolvenz seine Eigentumswohnung oder sein Haus nicht behalten, da diese als Teil des Vermögens gelten und somit zur Verwertung herangezogen werden. Das bedeutet, sie werden gepfändet und anschließend zwangsversteigert.

Unter welchen Umständen kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?

Auch in der Insolvenz kann man unter bestimmten Bedingungen sein Eigenheim behalten. Über den Insolvenzverwalter lässt sich eine sogenannte Freigabe erreichen, wodurch das Eigenheim aus der Insolvenzmasse herausgelöst wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulden höher sind als der mögliche Verkaufswert. Der Insolvenzverwalter entscheidet darüber, oft zugunsten einer Freigabe, wenn der Verkaufserlös die Gläubiger nicht ausreichend befriedigen würde.

Muss ich im Falle einer Insolvenz aus meiner Immobilie ausziehen?

Schuldner müssen bei einer Privatinsolvenz nicht sofort ihre Immobilie verlassen, doch ein Verkauf oder eine Zwangsversteigerung kann im Laufe des Verfahrens erfolgen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig auf einen möglichen Umzug vorzubereiten und Alternativen wie eine Mietwohnung zu prüfen. Eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt hilft, die eigenen Rechte im Insolvenzverfahren besser zu verstehen.

Vermietete Immobilien: Was passiert bei Privatinsolvenz?

Bei vermieteten Immobilien prüft der Insolvenzverwalter meist, ob ein Verkauf zur Schuldentilgung beitragen kann. Da solche Immobilien als Kapitalanlage gelten und nicht lebensnotwendig sind, werden sie in den meisten Fällen bei einer Privatinsolvenz verkauft, was für den Eigentümer den Verlust der Immobilie bedeutet.

Notverkauf: Wann ist er unausweichlich?

Ein Notverkauf wird notwendig, wenn Kreditraten nicht mehr bedient werden können oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung dient. In der Privatinsolvenz organisiert der Insolvenzverwalter den Verkauf, und der Erlös fließt in die Insolvenzmasse. Der Eigentümer hat dabei oftmals wenig Einfluss und muss oft mit einem schnellen Verkauf unter Marktwert rechnen, um die Gläubiger zügig zu befriedigen.

Fazit

Für Immobilieneigentümer bedeutet eine Privatinsolvenz oft einen schweren Einschnitt. Ob die Immobilie verkauft wird, hängt vom Wert, der Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab. Ein Notverkauf ist meist unvermeidlich, wenn die Kosten nicht mehr tragbar sind oder die Immobilie zur Schuldentilgung benötigt wird.

 

 

Sie sind Immobilieneigentümer und haben Fragen zum Thema Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © towfiqu-barbhuiya/Unsplash.com

 

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