Eigentümer, Vermieter, Bauherren – was sich 2023 ändert – Teil 1

Kein Jahresanfang ohne geänderte Gesetze – auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen lesen Sie hier.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden. Ist die Energiebilanz einer Immobilie sehr schlecht, tragen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der Kosten. Ist die Energiebilanz sehr gut, etwa Standard EH55, tragen Mieter 100 Prozent der Kosten. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Gaspreisbremse

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Zur Ermittlung des Preisdeckels wurde der Abschlag für September 2022 zugrunde gelegt. Der Preis für Gas in diesem Zeitraum beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto).

Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt an die Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln verrechnet.

Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav)

Sowohl bei Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungssystemen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche als auch bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind somit künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Zum 1. Januar 2023 wurde der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit gilt er für Wohngebäude, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab jetzt als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Checkliste: Immobilie während der Scheidung

Eine Scheidung ist oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Zusätzlich ist es auch ein bürokratischer Aufwand. Auch wenn die gemeinsame Immobilie immer im Hinterkopf ist, fällt es vielen Paaren schwer, eine gute Lösung dafür zu finden. Damit es Ihnen leichter fällt, den Überblick bei der Scheidungsimmobilie zu behalten, finden Sie hier unsere Checkliste. Für gewöhnlich gibt es…

Weiterlesen

Danke für ein erfolgreiches 2020

Das Jahr 2020 und die damit verbundenen Corona-Pandemie hatte einen großen Einfluss auf das soziale und geschäftliche Leben. Trotz aller Beschränkungen ist es uns dennoch gelungen, zahlreiche Immobilientransaktionen zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden abzuwickeln. Diese […]

Weiterlesen

Wo inseriere ich meine Immobilie?

Wer den Verkauf seiner Immobilie plant, der muss sie inserieren. Aber wo? Hier kommt es unter anderem auf die Zielgruppe für das Verkaufsobjekt an. Die Auswahl des richtigen Kanals ist daher unerlässlich. Schließlich kann die richtige Entscheidung zum Verkaufserfolg beitragen. Viele Immobilien werden online eingestellt. Das Inserieren in den sozialen Medien findet dabei immer größeren…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de