Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Mit dieser geänderten Rechtsprechung wird nicht nur der Verkauf einer geerbten Immobilie vereinfacht. Auch der Weg zu einer gütlichen Einigung, was mit dem gemeinsamen Erbe geschehen soll, wird nicht mehr ganz so steinig sein.

Oft erschweren Uneinigkeiten und im schlimmsten Fall Streitereien die Auflösung einer Erbengemeinschaft. Mit dem neuen Gesetz von Deutschlands höchstem Finanzgericht wird zumindest dem geholfen, der die Immobilie verkaufen will.

Wie kam es zur geänderten Rechtsprechung?

Geklagt hatte ein Mann, der zusammen mit deren Kindern Immobilien einer Frau geerbt hatte. Die Erbengemeinschaft der drei Personen wurde mit dem Ergebnis aufgelöst, dass der Mann den gesamten Besitz übernahm und letztendlich veräußerte. Da er einen Teil des Besitzes von den Kindern abgekauft hatte, verlangte das Finanzamt für diese Anteile wie üblich in solchen Fällen Einkommenssteuer. Denn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) galt dies als privates Veräußerungsgeschäft.

Kein klassischer Immobilienkauf, keine klassischen Steuern

In seinem Urteil vom 26. September 2023 entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich bei der Übernahme der Anteile der Kinder nicht um einen klassischen Immobilienkauf handelt und die Einkommenssteuer daher entfällt. Hintergrund der geänderten Rechtsprechung: Voraussetzung für die bisherige Besteuerung war, dass das verkaufte Vermögen, in diesem Fall das von Immobilien, vorher auch angeschafft wurde. Im Fokus auf den Kauf von Erbteilen einer Erbengemeinschaft sei das nicht so.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, was damit geschehen soll? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kennen uns mit dem Thema Immobilienerbe aus und beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © nmann77/AdobeStock

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Geerbte Immobilie aufteilen – die häufigsten Schwierigkeiten

Interview mit dem Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns Wird eine Immobilie vererbt, gibt es meistens nicht nur einen Alleinerben, sondern eine Erbengemeinschaft, unter der das geerbte Vermögen aufgeteilt werden muss. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, […]

Weiterlesen

Lust auf Land

Gil Ofarim ist Rockmusiker, Schauspieler und Synchronsprecher. Und seine Leidenschaft für das Tanzen stellte er dieses Jahr in der Tanzshow Let‘s Dance unter Beweis. Am Ende ging er gemeinsam mit Ekaterina Leonova sogar als Gewinner […]

Weiterlesen

Wie Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nicht nur den Preis für die Immobilie zahlen. Auch die Grunderwerbsteuer ist bei der Finanzplanung wichtig. Denn je nach Wert der Immobilie kann diese gerne schon mal […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de