Was Sie zum Baukindergeld wissen müssen

Lange Zeit wurde über die genaue Umsetzung diskutiert, seit dem 18. September ist es nun endlich da: Das Baukindergeld. Aber wer wird gefördert und wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.  

Wem steht die Förderung zu?

Mit dem Baukindergeld sollen Familien bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützt werden. Vorrausetzung dafür ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Antragssteller muss Eigentümer oder Miteigentümer der neu erworbenen Immobilie und Kindergeld beziehen.

Auch der Zeitraum, in dem die Wohnung gekauft wurde, ist entscheidend für die Förderung. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer wird nicht gefördert?

Durch das Baukindergeld sollen vor allem Familien mit weniger Einkommen gefördert werden. Deshalb gibt es eine Einkommensgrenze, die bei 75.000 Euro bei einem Kind liegt und sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro erhöht. Außerdem dürfen die Antragssteller zum Antragszeitpunkt keine weiteren Immobilien besitzen und die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen. Eine Einschränkung in Bezug auf die Wohnfläche, die zeitweise diskutiert wurde, gibt es nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie viel eine Familie am Ende erhält, hängt von der Anzahl an Kindern im Haushalt ab. Pro Kind gibt es auf zehn Jahre verteilt eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr. Insgesamt werden somit 12.000 Euro pro Kind gefördert. Das hört sich erst mal nicht viel an, ist aber hilfreich bei der Tilgung der Zinsen. Eine maximale Fördersumme pro Familie gibt es nicht. Das Geld wird jährlich am selben Tag ausgezahlt.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Das Baukindergeld wird über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Nach dem Einzug haben Familien hierfür drei Monate Zeit. Das gilt selbstverständlich nicht für Anträge, die rückwirkend gestellt werden. Wer in diesem Jahr noch vor dem Stichtag am 18. September in sein neues Zuhause gezogen ist, hat bis zum 31.12.2018 Zeit, die Förderung zu beantragen. Insgesamt können Anträge bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Nach der Antragsstellung haben Familien noch einmal drei Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu zählen die Einkommensbescheide der letzten zwei Jahre, eine Meldebestätigung und der Grundbuchauszug.

Sie wollen Baukindergeld beantragen und sind sich noch unsicher, was die neue Förderung angeht? Wir beraten Sie gerne zu ihren Möglichkeiten.

Foto: Max Kegfire

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Warum sich Home Staging auszahlt

Für viele Immobilienverkäufer ist eine kurze Verkaufsdauer und ein hoher Verkaufspreis das Ideal. Doch wie erreicht man es? Ziel ist es, Interessenten von der Immobilie zu überzeugen. Also muss man sie gekonnt in Szene setzen. […]

Weiterlesen

Was Sie über eine Eigentümergemeinschaft wissen sollten

Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage zu erwerben? Dann gibt es einige Grundregeln zu beachten. Nehmen Sie im Vorfeld die Eigentümergemeinschaft (WEG) und die -versammlungen genau unter die Lupe. Denn nur wenn Sie sich mit den Bestimmungen der WEG auseinandersetzen, bleibt Ihnen ein böses Erwachen nach dem Einzug erspart.…

Weiterlesen

Stürmische Großwetterlage für Hausverkäufer

Die Immobilienmärkte sind aktuell nicht nur in Bewegung, sie entwickeln sich bundesweit auch nicht einheitlich. Inflation und Zinserhöhung haben bei vielen Immobiliensuchenden zu einen Kaufkraftverlust geführt. Die Nachfrage nach Immobilien ist in einigen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Allerdings nicht überall. Mobile-Ansicht Desktop-Ansicht In der vergangenen Niedrigzinsphase konnten sich noch viele Immobiliensuchende einen Immobilienkredit leisten. Dadurch…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de