Der Kaufvertrag für die Immobilie – so läuft alles rund

Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen.

Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein.

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern.

Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne!

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gibt es in Deutschland eine Immobilienpreisblase?

Die Immobilienpreise in Deutschland steigen nach wie vor. Wie lange kann das noch gut gehen? Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt das Risiko für eine Preisblase in Deutschland auf 92 Prozent. Doch wie entsteht […]

Weiterlesen

Stromfressern den Kampf ansagen

Viele Menschen zahlen aktuell teilweise mehr als doppelt so viel für Ihren Stromverbrauch als noch vor einem Jahr. Durch die gestiegenen Energiepreise suchen viele Eigentümer und Mieter Möglichkeiten, um den Energieverbrauch zu senken. Doch was sind die größten Stromfresser und was kann man gegen sie tun? Wer Energiekosten reduzieren möchte, kommt um Stromsparen nicht herum.…

Weiterlesen

Barrieren reduzieren oder verkaufen?

Ein sicheres und komfortables Zuhause wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Doch nicht alle Wohnungen erfüllen die Bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Dann stellt sich die Frage: Soll ich darin wohnen bleiben und […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de