CO2-Steuer: Ab 2023 müssen auch Eigentümer zahlen

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Mieter und Vermieter die CO2-Steuer zahlen. Bisher zahlten nur die Mieter für die Emission von Kohlendioxid. Wie die Steuer zwischen Mieter und Vermieter geteilt wird, hängt von der Immobilie ab. Für einige Eigentümer kann es teuer werden.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Seit dem 1. Januar 2021 zahlen Mieter die CO2-Steuer auf Öl und Gas. Jährlich wird der Zertifikat-Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 angehoben. Waren es 2021 noch 25 Euro pro Tonne, waren es 2022 bereits 30 Euro. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wird die Anhebung 2023 ausgesetzt und Mieter und Vermieter von Wohngebäuden teilen sich die 30 Euro abhängig von der Energiebilanz der Immobilie.

Ab 2024 werden 35 Euro und ab 2025 45 Euro Zertifikat-Preis erhoben. Ab 2026 wird der Zertifikat-Preis durch Versteigerung ermittelt. Der Preis pro Tonne wird dann zwischen 55 und 65 Euro liegen. Ziel der CO2-Steuer ist, Mieter zum Energiesparen und Vermieter zur energetischen Sanierung zu animieren.

Wie wird geteilt?

Je schlechter die Energiebilanz der Wohnimmobilie, desto größer ist der Anteil an der CO2-Steuer, den Vermieter zahlen müssen. Werden beispielsweise mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr ausgestoßen, müssen Vermieter maximal 90 Prozent der CO2-Steuer zahlen und Mieter nur 10 Prozent.

Erfüllt die Immobilie den Energiestandard EH55 und werden weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr ausgestoßen, muss der Vermieter gar nichts mehr zahlen und der Mieter trägt mit 100 Prozent die CO2-Steuer allein.

Liegt der CO2-Ausstoß zwischen 32 und 37 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr, zahlen Mieter und Vermieter jeweils 50 Prozent. Mit dem Stufenmodell soll die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter am jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft werden. Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine 50:50-Regelung.

Auf welcher Stufe steht meine Immobilie?

Um herauszufinden, in welchem Bereich Ihre Immobilie liegt, müssen Sie wissen, wie hoch die CO2-Emissionen pro Quadratmeter pro Jahr sind. Dieser Wert steht im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2.

Förderung energetischer Sanierung

Die energetische Sanierung wird mit Zuschüssen über Förderprogramme und die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung gefördert. Eine Übersicht über Fördermittel bietet das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Ebenso stellt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Förderdatenbank zur Verfügung.

Möchten Sie wissen, wie sich eine klimaneutrale Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Juric.P/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gasheizung – neue Pflichten für Eigentümer

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen. Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig…

Weiterlesen

Das sind die Pflichten eines Eigentümers

Eine schöne Vorstellung: entspannt liegt man auf der Terrasse der eigenen Immobilie, während im Garten Kind und Kegel umhertollen. Eine Immobilie mit Garten ist für viele noch immer ein Lebenstraum, der erfüllt werden will. Hat man die passenden vier Wände plus attraktives Grün gefunden, wird eines im Freudentaumel schnell vergessen: was man als Eigentümer muss,…

Weiterlesen

Hausverkauf: Wann der Staat mitverdient und wann nicht

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss in der Regel den Gewinn versteuern. Doch die Steuer fällt nicht immer an und kann auf legalem Weg umgangen werden. Wie das geht, erklärt Steuerexperte und ehemals Vorsitzender Richter […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de